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zu Grundbegriffen aus dem Verbraucherrecht
von
Stefan Roschinsky
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Unter ...............................versteht das Gesetz die Pflicht von Anbietern gegenüber Kunden, einwandfreie Waren und Dienstleistungen anzubieten. Das geht auch aus den Synonymen Mängelbürgschaft und Mängelhaftung hervor.
Die ...............................hingegen ist ein freiwilliges Angebot der Hersteller. Die Dauer und auch der Umfang der ....................sind völlig offen und können vom herstellenden Unternehmen selbst bestimmt werden.
............................bezeichnet freiwilliges Entgegenkommen im Handel von Verkäufern und Kunden, stärkt die Kundenbindung und den Ruf von Unternehmen.
Beim .....................................handelt es sich um eine Rücktrittserklärung nach Vertragsabschluss durch den Verbraucher. Für deren vollständige Rechtswirksamkeit gilt die Einhaltung einer bestimmten Frist.
Eine ................................. ist im Rechnungswesen und allgemein in der Wirtschaft das Rückbuchen zur Aufhebung einer auf einem Konto vorgenommenen unrichtigen Buchung wegen Irrtums, Schreibfehlers oder Widerrufs.
Unter .........................versteht man den Ablauf einer Frist, innerhalb der noch ein Rechtsanspruch auf eine Sache besteht.
Die deutschen ...............................sind auf Landesebene organisierte Vereine, die sich aufgrund eines staatlichen Auftrags dem Verbraucherschutz widmen und Beratungsleistungen erbringen.
So heißt Ihre monatliche Zahlung an Ihren Strom-Anbieter. Ihr .....................ist ein Schätzwert.
Eine Firma oder eine Person zieht Geld von einem Konto ein. Das darf die Firma nur, wenn es vorher vom Kunden erlaubt wurde. Die Erlaubnis heißt Mandat.
.........................bedeutet, dass ein Verbraucher von seinem Recht auf Gewährleistung Gebrauch macht. Dies kann er dann tun wenn ein Sachmangel an einem erworbenen Produkt besteht.
Eine Firma, die Informationen über Kunden sammelt. Es geht vor allem um die Kredit-Würdigkeit. Viele Firmen erkundigen sich vor dem Abschluss von Verträgen dort über Sie.
Das ................................ ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
Sie zahlen Ihre Schulden nicht. Ihr Gläubiger kann Sie mit Hilfe des Gerichts zwingen. Dann folgt zum Beispiel die Konto-Pfändung. Oder der Gerichts-Vollzieher kommt zu Ihnen.
Mit dem ...............................reagiert ein Anbieter auf die Anfrage eines potentiellen Kunden und legt die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen
Die ..................................ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.
Regelung der Frage, welche Partei den Beweis für vom Gegner bestrittene Tatsachen führen muss, die für die Entscheidung erheblich sind
Eine .............................hat das Ziel, die finanzielle Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einer Person oder eines Unternehmens zu bewerten.
Der ..........................ist die von Kreditinstituten auf einem Girokonto eingeräumte, betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit.
Die von Ihrem Kunden erteilte Erlaubnis, zukünftige Zahlungen von ihm jederzeit auf seinem Euro-Bankkonto einzuziehen
Ein ...............................ist eine regelmäßige, automatisierte Überweisung eines festgelegten Betrags vom Konto des Zahlungspflichtigen an einen bestimmten Zahlungsempfänger.
Das ist eine Behörde. Sie passt auf, dass sich bestimmte Anbieter an Regeln halten. Das sind Anbieter für Strom, Gas, Telefon und Internet, Post und Eisenbahn. Sie informiert auch Verbraucher.
.........................bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.
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